|
18.
ordentliche Generalversammlung in Lübeck
Vom 09. - 11. September 2009 fand in Lübeck -
Travemünde die 18.ordentliche Generalversammlung
des Verbandes der Köche Deutschland statt. Für
den Club der Köche Ratisbona waren, Richard Held
jun., Klaus Huber und Daniel Dickert als
Delegierte in den Hohen Norden gereist. Von 188
Zweigvereinen waren 109 anwesend.
Hier die wichtigsten Beschlüsse und Themen
auf der Generalversammlung:
Präsidentenwahl (Gültige Stimmen 2834):
Axel Rühmann 2156
Stimmen
Andreas Rhode 678
Stimmen
Vizepräsidentenwahl (Gültige Stimmen 2826):
Robert Oppeneder
1252 Stimmen
Johann Grassmugg
574 Stimmen
Andreas Rhode 535
Stimmen
Lothar Bungert 465
Stimmen
Das Neu gewählte Präsidium:
Präsident: Axel
Rühmann
Vizepräsident
Block SÜD: Robert Oppeneder
Vizepräsident
Block Nord: Johann Grassmugg
Vizepräsident
Block West: Lothar Bungert
Vizepräsident
Block OST: Andreas Rhode
Fachausschussvorsitzende:
FA Berufliche
Aus- und Weiterbildung, Prüfungs- und
Seminarwesen: Ernst Schoppel
(Landesverband Bayern)
FA Jugend, Kochkunst, Wettbewerbe und
Austellungen: Ralf Meneghini (LV Bayern)
FA Mitgliederbetreuung, Medien,
Kommunikation, Marketing und EDV: Detlef
Richter (LV Berlin-Brandenburg)
FA Gastronomie, Messen, Verbände, Firmen und
Partner: Bernd Malter (LV Bayern)
FA GVS, Catering und Systemgastronomie:
Karl Haaf (LV Baden-Württemberg)
FA Ernährung und Gesundheit: Klaus
Wilfried Meyer (LV Nordhein-Westfalen)
Revision: Günther Kloß, Manfred Versal,
Erich Matjesek, Klaus Aigeldinger, Baumann
Änderungen
der Satzung:
§ 13 neu
Absatz 1 und 2 zu 2.:
Der
Gesamtvorstand besteht aus dem Präsidium und den
durch die Delegierten gewählten
Fachausschussvorsitzenden. Scheidet der
Präsident aus, so rückt der Vizepräsident mit
den meisten Stimmen nach und wird kommissarisch
neuer Präsident bis zu Neuwahl eines neuen
Präsidenten. Scheidet ein Vizepräsident aus, so
rückt ein Vizepräsident den die Vorstände aus
den Landesverbänden aus diesem Block wählen,
nach.
§ 16
Neu: Der
Ehrensenat ist ein dauerhafets, konstantes
unabhängiges und neutrales Gremium des Verbandes
der Köche Deutschlands e.V., das nicht den
allgemeinen Legislaturperioden und Wahlen
unterliegt.
Der Ehrensenat
setzt sich aus 8 Kollegen/innen zusammen, die
sich um den Verband der Köche Deutschlands e.V.
langjährig in besonderer Weise verdient gemacht
haben und über entsprechende Erfahrung verfügen.
Scheidet ein
Mitglied des Ehrensenats aus, hat der Ehrensenat
die Pflicht dem Gesamtvorstand des VKD, eines
oder mehrere geeignete Mitglieder, zur Ergängung
des Ehrensents vorzuschlagen. Berufen wird
der/die neue Ehrensenator/in durch den
Gesamtvorstand.
Zur eigenen
Entlastung des Präsidiums und des
Gesamtvorstandes wird der Ehrensenat mit
besonderen Aufgaben betraut. Die
Ehrensenatoren/innen wählen alle vier Jahre mit
einfacher Mehrheit einen Ehrensenatsvorsitzenden
und einen stellvertretenden
Ehrensenatsvorsitzenden, welche den
Informationsfluss innerhalb des Ehrensents
gewährleisten und die Sitzungen des Ehrensenats
zu leiten haben.
Mitglieder des
Ehrensenats, die auf Dauer ihren Aufgaben nicht
mehr nachkommen können, können nach einstimmigen
BEschluss des Ehrensenats und nach Rücksprache
und in Übereinstimmung mit dem Präsidium des VKD
von ihren Aufgaben als Ehrensenator/in entbunden
werden. Sie werden zu Ehrenmitgliedern des
Ehrensentas ohn Sitz und Stimme ernannt.
Die Mitglieder
des Ehrensenates sind bei Erhalt von
vertraulichen Mitteilungen, zur Verschwiegenheit
gegenüber Dritten verpflichtet. Jährlich
mindestens einmal ist der Ehrensenat zu einem
Informationsgespräch und Meinungsaustausch mit
dem Vorstand des Verbandes einzuladen.
Aufgaben des
Ehrensenates sind unter anderem:
1. Schlichtung
von Differenzen innerhalb der Vereine oder des
Verbandes. Der Ehrensenat kann hierzu von jedem
Mitglied des VKD angerufen werden. Er wird dann
nach Anhörung der Probleme, Lösungsmöglichkeiten
dem Gesamtvorstand vorschlagen.
2. Er kümmert
sich um soziale Belange.
3. Der Ehrensenat
stellt seine Erfahrungen dem Vorstand zur
Verfügung.
4. Er kann bei
einschneidenden Entscheidungen des Vorstandes zu
Rate gezogen werden.
§ 12 Absatz 2:
die letzen 5
Worte werden ersetzt durch: Eine
Altersbegrenzung für Mitglieder des
Gesamtvorstandes ist nicht vorgesehen.
Es war insgesamt
eine ruhige und harmonische Generalversammlung,
mit fruchtbaren Diskussionen. Die nächste
Generalversammlung findet 2013 in Karlsruhe
statt.
|